Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Abschluss des Vertrages
1.1 Schriftlicher und mündlicher Abschluss des Vertrages
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung mündlich oder schriftlich bestellt und zugesagt worden ist.
1.2 Vorauszahlung und Reservierung der Ferienwohnung
Der Mieter (auch "Gast") hat unverzüglich, spätestens eine Woche nach Vertragsabschluss, dem Vermieter 20% der Mietsumme auf das benannte Bankkonto zu überweisen. Wird die Reise innerhalb eines Monats nach Vertragsabschlusses angetreten, ist die gesamte Mietsumme fällig. Sofern die Zahlung nicht innerhalb der genannten Frist beim Vermieter eingeht, kann die Wohnung anderweitig vermietet werden. Es gilt Ziff. 4.1.
2. An- und Abreise
2.1 Uhrzeiten von An- und Abreise
Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Wohnungsbezug ab 15 Uhr des Anreisetages möglich. Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10 Uhr zu verlassen. Die Schlüssel sind auf den Esstisch zu legen.
2.2 Anreise bei nicht vorausbezahlten Reservierungen
Wenn nicht anders vereinbart, hat die Anreise bis 19 Uhr zu erfolgen. Geschieht dies nicht, kann der Vermieter anderweitig über die Ferienwohnung verfügen. Ausgenommen sind vorausbezahlte Reservierungen, wenn der Vermieter vom Mieter über etwaige Gründe informiert wurde.
3. Leistung
3.1 Leistungsumfang
Der vertragliche Leistungsumfang des Vermieters ergibt sich aus dem schriftlichen Vertrag oder aus der Homepage www.nordseelust.de. Es wird eine Leistung mittlerer Art und Güte geschuldet.
4. Zahlung
4.1 Fälligkeit der Zahlung und Rücktritt
Vorbehaltlich gesonderter Absprachen muss der gesamte Mietpreis abzüglich einer geleisteten Vorauszahlung für die Ferienwohnung 4 Wochen vor Anreise auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein. Ist der Mietpreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt, kann der Mietvertrag sofort aufgelöst werden. Der Vermieter hat dann das Recht zur Erhebung einer Entschädigung bzw. Berechnung von Schadenersatz der gem. 5.2 aufgeführten Rücktrittsgebühren.
4.2 Vorzeitiges Ende des Urlaubsaufenthaltes
Bricht ein Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er gleichwohl zur Zahlung des für den gesamten Buchungszeitraum geschuldeten Betrages verpflichtet.
5. Beendigung des Vertrages
5.1 Staffelung des Preises bei vorzeitiger Stornierung durch den Mieter
Wenn Sie die Reise aus Gründen, die nicht vom Vermieter zu vertreten sind, nicht antreten oder abbrechen, fallen Stornogebühren an. Soweit schriftlich nicht anders lautend vereinbart, ist die Stornierung einer getroffenen Reservierung wie folgt möglich:
- bis 42 Tage vor Mietbeginn: kostenlos
- 31-41 Tage vor Mietbeginn gegen Zahlung von 20% des Gesamtpreises laut Angebot/Vereinbarung.
- unter 31 Tage vor Mietbeginn gegen Zahlung von 90% des Gesamtpreises laut Angebot/Vereinbarung.
Maßgeblich für die Berechnung der Storno-Gebühren ist der Zugang der Stornierung bei dem Vermieter. Es wird empfohlen, eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abzuschließen.
5.2 Nichtantritt am Reisetag oder Abbruch einer bereits angetretenen Reise durch den Mieter
Am Tag des Reiseantritts bzw. des Aufenthaltsbeginns und danach ist ein Rücktritt nicht mehr möglich. In diesem Fall wird der gesamte Reisepreis in Rechnung gestellt.
5.3 Stornierung durch den Vermieter
Der Vermieter behält sich vor, den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund zu kündigen. Das ist u.a. der Fall, wenn der Hausfrieden trotz entsprechender Abmahnung durch den Vermieter vom Mieter nachhaltig gestört wird. Das Gleiche gilt bei vertragswidrigem Verhalten im starken Maß. Der Anspruch auf den Mietpreis bleibt davon unberührt.
6. Besondere Hinweise für die Ferienwohnung
6.1 Benutzung von Gemeinschaftseigentum
Die Benutzung der im Haus zur Verfügung stehenden Münz-Waschmaschinen und Münz-Wäschetrockner sind nicht im Mietpreis enthalten.
6.2 Mieter
Die Ferienwohnung darf nur von den im Mietvertrag benannten Personen (max. zwei) bewohnt werden.
6.3 Haustiere
Die Mitnahme von Haustieren, auch Kleintieren, ist nicht gestattet.
6.4 Rauchen
Das Rauchen in der Ferienwohnung ist untersagt.
6.5 Betreten der Wohnung
Während der Mietzeit ist der Vermieter und seine Beauftragten berechtigt, die Wohnung aus wichtigem Grund oder aus Servicegründen (z. B. Handtuchwechsel) auch ohne Abstimmung mit dem Mieter zu betreten.
6.6 Renovierungsarbeiten, Baulärm
Im Haus Gartenstraße 48, wie auch in den meisten anderen Ferienobjekten auf der Insel Norderney, sind Bau- und Renovierungsarbeiten im Zeitraum zwischen Allerheiligen und Ostern erlaubt. Lärmbelästigungen in- und außerhalb des Hauses können in diesem Zeitraum daher nicht ausgeschlossen werden.
7. Haftung
7.1 Haftung des Mieters
Der Gast haftet dem Vermieter für die von ihm, der mitreisenden Person oder seinen Gästen verursachten Schäden. Im Zweifelsfall haften die Beteiligten gesamtschuldnerisch.
7.2 Haftungsausschluss für Wertsachen
Der Vermieter haftet nicht für in der Ferienwohnung verloren gegangene(s) Bargeld oder Wertsachen, es sei denn, den Vermieter trifft ein Verschulden.
7.3 Keine Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit des Vermieters
Der Vermieter haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
7.4 Haftung bei Leistungen, die überwiegend von Dritten bereitgestellt werden
Eine Haftung des Vermieters begründet nicht den (vorzeitigen) Rücktritt des Mieters vom Vertrag, wenn eine Leistung angeboten wurde oder wird, für deren Bereitstellen überwiegend ein Dritter verantwortlich ist (z. B. Hallenbad, Hotspot, Fähre etc.) und diese Leistung nicht oder nicht im vollem Umfang erbracht wird.
8. Datenschutz
8.1 Telefonie und Internet
Der Vermieter erhält Einsicht in die gewählten Telefonverbindungen (Einzelverbindungsnachweis). Inhalte der Gespräche und aufgerufene Internetverbindungen werden seitens des Vermieters nicht gespeichert. Daten werden nur nach Gerichtsbeschluss oder bei gesetzlicher Verpflichtung heraus gegeben.
9. Bedingungen für Internetnutzung
9.1. Das WLAN mit der SSID "GardenStreet48 Gast" steht Ihnen einschließlich des Passworts lediglich kostenlos für den Buchungszeitraum zu Verfügung. Er kann jederzeit ohne Angaben von Gründen widerrufen/gesperrt werden.
9.2. Dritten darf der Zugang zu diesem WLAN nicht gewährt und Nutzerdaten nicht weitergegeben werden.
9.3. Der Vermieter behält sich vor, den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren, wie zum Beispiel gewaltverherrlichende oder kostenpflichtige Seiten.
9.4. Sogenannte Trojaner oder Würmer können bei der Nutzung des WLAN auf das Endgerät gelangen Der Mieter wird dringend gebeten, sein WLAN-fähiges Gerät, das er mit dem Zugang verbindet, mit einem aktuellen Virenschutzprogramm zu schützen.
9.5. Der Mieter ist für in Anspruch genommene Dienstleistungen oder Rechtsgeschäfte oder über das WLAN übermittelte Daten selbst verantwortlich und hat hierfür die Kosten zu tragen.
9.6. Der Mieter hat bei Nutzung des WLAN das geltende Recht einzuhalten und darf keine sitten- oder rechtswidrigen Inhalte nutzen oder verbreiten, keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen, die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten, keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten sowie das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) oder für eine andere Form unzulässiger Werbung nutzen.
9.7. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLAN durch den Gast oder auf einem Verstoß gegen Ihre Vereinbarung beruhen.
9.8. Der Mieter kommt für alle Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit einer rechtswidrigen oder der Vereinbarung zuwiderlaufenden Verwendung des WLAN auf.
9.9. Verfügbarkeit, Performance und Übertragungsgeschwindigkeit werden nicht garantiert. Verzögerungen, Fehlverbindungen oder zeitweilige Störungen können auftreten. Es wird keinerlei Haftung jeglicher Art für den Gebrauch oder Nichtgebrauch der angebotenen Leistungen übernommen.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Dortmund
11. Allgemeines
11.1 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages mit dem Vermieter hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur Folge. Dies gilt auch für die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Stand: 01.05.2021
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